November 2001
Gutachtliche Beurteilung bei Clusterkopfschmerz
Von einer Cluster-Kopfschmerz-Selbsthilfegruppe wurde auf dieses
Krankheitsbild (anfallsartig meist einseitig im Bereich von Auge/
Schläfe auftretende schwerste Kopfschmerzen von 15 Minuten
bis 3 Stunden Dauer mit Begleitsymptomen und unterschiedlicher
Häufigkeit) aufmerksam gemacht und die Forderung erhoben, die
„Anhaltspunkte“ entsprechend zu ergänzen.
Die Anwesenden wiesen darauf hin, dass die „Anhaltspunkte“
Richtlinien für den Regelfall darstellten, die nicht alle Gesundheitsstörungen
wie in einem Lehrbuch berücksichtigen könnten.
Sie betonten, dass die in Nr. 26.2 der „Anhaltspunkte“ aufgezeigten
Grundsätze zur Beurteilung von Gesichtsneuralgien und
echter Migräne in jedem Fall eine sachgerechte Beurteilung auch
des Cluster-Kopfschmerzes gewährleisten, wobei wegen der in der
Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht
kommen. Dazu seien allerdings genaue Befundberichte der behandelnden
Ärzte erforderlich, die neben Angaben über Intensität
und Dauer der Anfälle auch solche über die Häufigkeit des Auftretens
der Kopfschmerzen und ihrer Auswirkungen im täglichen
Leben enthalten sollten. Die Beurteilung werde durch Vorlage eines
„Schmerzkalenders“ erleichtert. Eine Ergänzung der Anhaltspunkte“
ist nicht erforderlich.
April 1999
Gutachtliche Beurteilung bei echter Migräne
DVon einem versorgungsärztlichen Dienst wurden Hilfen zur Differenzierung
einer echten Migräne und anderer chronischer Kopfschmerzsyndrome gewünscht. Die Beiratsmitglieder betonten,
dass ein Fachgutachter die Krankheitsbilder gut differenzieren
könne und es nicht Aufgabe des Beirats sei, Lehrbuchwissen zu
vermitteln. Für die GdB/MdE-Beurteilung von Kopfschmerzsyndromen
komme es vor allem darauf an, dass die beigezogenen Befundberichte
genaue Angaben über Art, Intensität und Dauer von
Kopfschmerzen enthielten. Auf dieser Basis könnten dann in Analogie
zu den Kriterien für eine Migräne (Nr. 26.2, Seite 51 der
„Anhaltspunkte“) sachgerechte Beurteilungen abgegeben werden.